Listenhunde: Sachsen-Anhalt
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Sachsen-Anhalt in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 29. Oktober 2026
Kurzwert
Rasseliste mit 4 Rassen
Die Regel
Für Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie ihre Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2); Zucht, Vermehrung und Handel sind verboten (§ 3 Abs. 4). Andere Hunde gelten als gefährlich, wenn die Behörde dies im Einzelfall feststellt (zum Beispiel nach einem Beißvorfall, § 3 Abs. 3); sie brauchen eine Erlaubnis (§ 4 Abs. 2).
Weitere Angaben aus der Quelle
- Auflagen
- Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot (§ 3 Abs. 4); Halten nur, wenn innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Haltung ein bestandener Wesenstest vorgelegt wird (§ 4 Abs. 1, § 10).
- Rassen auf der Liste
- Pitbull-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- American Staffordshire-Terrier
- Bullterrier
Offene Punkte
Das Gesetz verweist für die vier Rassen auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Bundes-Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes; die Rassennamen stammen aus der Übersichtsseite des Landesverwaltungsamts, das Bundesgesetz selbst wurde nicht gelesen.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 29. Oktober 2026
Listenhunde in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hunderegeln Sachsen-Anhalt: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
Weiter bei DOGSY
Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.