Listenhunde

Listenhunde: Bremen

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Bremen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Rasseliste mit 4 Rassen

Die Regel

Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 3 BremHundeG). Ihr Halten ist verboten, sofern keine Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde (§ 8 Abs. 3); Zucht, Vermehrung und Handel sind verboten (§ 7 Abs. 4). Ausgenommen sind Halter, die sich nur vorübergehend in Bremen aufhalten (vorher anzeigen), und gemeinnützige Tierheime (§ 8 Abs. 4 und 5). Andere Hunde stuft die Ortspolizeibehörde im Einzelfall als gefährlich ein, etwa nach einem Biss oder gefahrdrohendem Anspringen (§ 7 Abs. 1).

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Hunde, deren Gefährlichkeit die Ortspolizeibehörde festgestellt hat, brauchen eine Erlaubnis: ab 18 Jahren, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, bestandene praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund, Wesenstest, Chip und Haftpflichtversicherung (§ 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1). Führen nur durch den Halter oder Personen mit Bescheinigung der Ortspolizeibehörde; Erlaubnis mitführen (§ 14).
Rassen auf der Liste
  • Pit-Bull-Terrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Offene Punkte

Voraussetzungen der Ausnahmeerlaubnis (§ 10 Abs. 4) nicht ausgewertet. Keine konsolidierte Fassung gelesen; Änderungen nach dem Gesetz vom 24.03.2026 nicht geprüft.

Quelle

Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Nr. 80, S. 598; Änderungsgesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. 2026 Nr. 46, S. 312) gelesen, ändert nur § 18 Abs. 2

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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