Leinenpflicht

Leinenpflicht: Bayern

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Bayern in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Regel der Gemeinde

Die Regel

Art. 18 LStVG überlässt Leinenregeln den Gemeinden: Sie können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken, abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse und mit Rücksicht auf das Bewegungsbedürfnis der Hunde. Was im Ort gilt, steht in der Hundeverordnung der Gemeinde.

Offene Punkte

Andere Landesvorschriften (z. B. Naturschutz, Wald) nicht geprüft.

Quelle

Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Art. 18, gesetze-bayern.de (Fassung gültig ab 17.12.2024)

geprüft am 28. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Bayern: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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