Leinenpflicht

Leinenpflicht: Brandenburg

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Brandenburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

An bestimmten Orten, gefährliche Hunde

Die Regel

Alle Hunde müssen u. a. bei Versammlungen und Veranstaltungen, bei Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Sport-, Camping- und Grünanlagen sowie in Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in Treppenhäusern an die Leine (§ 3 HundehV); die Leine muss ein sicheres Einwirken auf den Hund erlauben. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen (§ 9 Abs. 2).

Offene Punkte

Vollständige Ortsliste von § 3 nur über die Verwaltungsvorschrift gelesen, nicht im Verordnungstext.

Quelle

Land Brandenburg (BRAVORS): Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Durchführung der Hundehalterverordnung (VVHundehV) vom 6. Mai 2026, zur HundehV vom 24. Juni 2024

geprüft am 28. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Brandenburg: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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