Leinenpflicht

Leinenpflicht: Mecklenburg-Vorpommern

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Mecklenburg-Vorpommern in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

An bestimmten Orten, gefährliche Hunde, Regel der Gemeinde

Die Regel

Nach § 2 der Hundehalterverordnung gehören Hunde an die Leine bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten, an denen das Ausweichen vor anderen oder die Reaktionsfähigkeit des Halters eingeschränkt ist; gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums (auch auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern) an einer Leine von höchstens zwei Metern und mit Maulkorb zu führen (§ 4 Abs. 3). Strengere Regeln der Gemeinden bleiben unberührt, und in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten kann die Gemeinde die Leinenpflicht für nicht gefährliche Hunde durch kommunale Vorschriften aufheben (§ 2 Abs. 3).

Offene Punkte

Kommunale Vorschriften zu Leinenpflicht und Hundeauslaufgebieten nicht geprüft (Sache der Städteseiten); Wald- und Naturschutzrecht nicht geprüft.

Quelle

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 11. Juli 2022 (GVOBl. M-V Nr. 32 vom 22.07.2022 S. 441), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.07.2022 bis 31.07.2032, §§ 2 und 4; Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

geprüft am 29. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Mecklenburg-Vorpommern: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.