Leinenpflicht

Leinenpflicht: Sachsen-Anhalt

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Sachsen-Anhalt in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Gefährliche Hunde, Regel der Gemeinde

Die Regel

Das Hundegesetz kennt keine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde; ein im Einzelfall als gefährlich festgestellter Hund (§ 3 Abs. 3) muss nur bis zur Entscheidung über den Erlaubnisantrag an der Leine und mit Maulkorb geführt werden (§ 5 Abs. 2), nach der Erlaubnis entfällt die gesetzliche Pflicht (§ 11 Abs. 2 aufgehoben, gültig ab 01.03.2016). Die Behörde kann erforderliche Maßnahmen nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA) treffen (§ 14 Abs. 1), und die Ordnungsbehörden können per Verordnung Gefahren durch Hunde abwehren (§ 14 Abs. 2).

Offene Punkte

Örtliche Verordnungen der Gemeinden und Wald- und Naturschutzrecht nicht geprüft.

Quelle

Hundegesetz Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) vom 23. Januar 2009 (GVBl. LSA S. 22), Gesamtausgabe, zum 29.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung (letzte berücksichtigte Änderung: Gesetz vom 27. Oktober 2015, GVBl. LSA S. 560), §§ 3, 5, 11 und 14; Landesrecht Sachsen-Anhalt

Weitere Quellen

geprüft am 29. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Sachsen-Anhalt: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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