Leinenpflicht: Nordrhein-Westfalen
Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
An bestimmten Orten, große Hunde
Die Regel
Alle Hunde müssen u. a. in Fußgängerzonen und Einkaufsbereichen, in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen (außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten an die Leine (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg) müssen zusätzlich innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an die Leine (§ 11 Abs. 6).
Offene Punkte
Leinen- und Maulkorbregeln für gefährliche Hunde und § 10-Rassen nicht einzeln ausgewertet.
Quelle
recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016
geprüft am 28. Oktober 2026
Leinenpflicht in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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