Leinenpflicht

Leinenpflicht: Nordrhein-Westfalen

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

An bestimmten Orten, große Hunde

Die Regel

Alle Hunde müssen u. a. in Fußgängerzonen und Einkaufsbereichen, in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen (außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten an die Leine (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg) müssen zusätzlich innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an die Leine (§ 11 Abs. 6).

Offene Punkte

Leinen- und Maulkorbregeln für gefährliche Hunde und § 10-Rassen nicht einzeln ausgewertet.

Quelle

recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016

geprüft am 28. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Nordrhein-Westfalen: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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