Leinenpflicht

Leinenpflicht: Berlin

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Berlin in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Allgemein

Die Regel

Seit dem 1. Januar 2019 gilt im ganzen Stadtgebiet eine allgemeine Leinenpflicht, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und Hundefreilaufflächen. Wer eine Sachkundebescheinigung hat, kann seinen Hund davon befreien lassen; auch dann bleibt die Leine Pflicht u. a. in öffentlichen Grünanlagen, nicht freigegebenen Waldflächen, auf Sport- und Campingplätzen, in Kleingartenkolonien, Treppenhäusern, Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und bei läufigen Hündinnen. Für Hunde, die schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden, gilt die allgemeine Leinenpflicht nicht, die Anleinpflicht an diesen Orten aber schon. Listenhunde müssen in der Öffentlichkeit immer an die Leine.

Weitere Angaben aus der Quelle

Ausnahmen
Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen; Befreiung mit Sachkundebescheinigung; Hunde, die vor dem 22.07.2016 gehalten wurden. Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an öffentlichen Badestellen und auf gekennzeichneten Liegewiesen.

Offene Punkte

Leinenlänge nennt die FAQ nicht.

Quelle

Land Berlin, berlin.de (Senatsverwaltung, Verbraucherschutz): FAQ Hundegesetz

geprüft am 28. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Berlin: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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