Leinenpflicht: Thüringen
Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Thüringen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Gefährliche Hunde
Die Regel
Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung des Halters an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen und tragen dort einen Maulkorb oder eine gleich wirksame Vorrichtung (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG; Maulkorb nicht bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat). Wer einen gefährlichen Hund führt, darf keine weiteren Hunde mitführen (§ 12 Abs. 2). Die allgemeinen Regeln für alle Hunde (§ 2) enthalten keine Leinenpflicht.
Weitere Angaben aus der Quelle
- Ausnahmen
- Kein Leinenzwang auf gekennzeichneten, eingezäunten Hundeauslaufflächen, wenn eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist (§ 12 Abs. 4).
- Maulkorb
- Gefährliche Hunde: Maulkorb oder gleich wirksame Vorrichtung außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung (§ 12 Abs. 5).
Offene Punkte
Keine konsolidierte Fassung gelesen (Landesrecht-Portal nicht als Text abrufbar); gelesen: Gesetz 2011 und Änderungsgesetz 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Spätere Änderungen nicht geprüft. § 12 und § 2 Abs. 1 bis 4 wurden 2018 nicht geändert. Leinenregeln der Gemeinden (Ortsrecht) nicht geprüft.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 28. Oktober 2026
Leinenpflicht in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Hunderegeln Thüringen: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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