Leinenpflicht

Leinenpflicht: Thüringen

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Thüringen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Gefährliche Hunde

Die Regel

Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung des Halters an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen und tragen dort einen Maulkorb oder eine gleich wirksame Vorrichtung (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG; Maulkorb nicht bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat). Wer einen gefährlichen Hund führt, darf keine weiteren Hunde mitführen (§ 12 Abs. 2). Die allgemeinen Regeln für alle Hunde (§ 2) enthalten keine Leinenpflicht.

Weitere Angaben aus der Quelle

Ausnahmen
Kein Leinenzwang auf gekennzeichneten, eingezäunten Hundeauslaufflächen, wenn eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist (§ 12 Abs. 4).
Maulkorb
Gefährliche Hunde: Maulkorb oder gleich wirksame Vorrichtung außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung (§ 12 Abs. 5).

Offene Punkte

Keine konsolidierte Fassung gelesen (Landesrecht-Portal nicht als Text abrufbar); gelesen: Gesetz 2011 und Änderungsgesetz 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Spätere Änderungen nicht geprüft. § 12 und § 2 Abs. 1 bis 4 wurden 2018 nicht geändert. Leinenregeln der Gemeinden (Ortsrecht) nicht geprüft.

Quelle

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011, GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 6/2011, S. 93 (PDF der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags)

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Thüringen: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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