Leinenpflicht

Leinenpflicht: Sachsen

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Sachsen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Gefährliche Hunde

Die Regel

Gefährliche Hunde müssen außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen (§ 6 Abs. 1 GefHundG). Eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde enthält das Gesetz nicht; es verweist auf Polizeiverordnungen (§ 6 Abs. 4, § 14).

Offene Punkte

Polizeiverordnungen der Gemeinden und Polizeibehörden nicht geprüft.

Quelle

REVOSax: Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung gültig ab 1. Januar 2020

geprüft am 28. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Sachsen: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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