Leinenpflicht

Leinenpflicht: Hessen

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Hessen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Gefährliche Hunde, an bestimmten Orten, Regel der Gemeinde

Die Regel

Nach § 9 der Hessischen Hundeverordnung müssen gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an die Leine (höchstens zwei Meter lang; Ausnahme: Hunde mit positiver Wesensprüfung). Alle Hunde gehören an die Leine (§ 9 Abs. 2) bei Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Grundstücken, welche die Gemeinde konkret bestimmt (zum Beispiel Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen); außerhalb des eingefriedeten Besitztums dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 2).

Offene Punkte

Welche Grundstücke die einzelne Gemeinde bestimmt hat, steht in der Gemeindeverordnung; Wald- und Naturschutzrecht nicht geprüft.

Quelle

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), Fassung vom 30. November 2022 (GVBl. S. 686), gültig ab 10.12.2022 bis 31.12.2032, § 9 und § 1; Bürgerservice Hessenrecht, Gesamtausgabe

Weitere Quellen

geprüft am 29. Oktober 2026

Leinenpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Hessen: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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