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Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Bern

Was gilt bei Listenhunden und Rasseregeln im Kanton Bern? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Nein. Der Kanton Bern führt in seinem Hundegesetz ausdrücklich keine Rassenliste. Es gibt also keine Rassen, die verboten oder generell bewilligungspflichtig wären, und auch keinen rassebezogenen Maulkorbzwang – einen Maulkorb braucht ein Hund nur, wenn er bissig ist oder das Veterinäramt es anordnet. Beurteilt wird immer der einzelne Hund, nicht seine Rasse. Im Einzelfall kann das Amt für Veterinärwesen allerdings ein befristetes oder unbefristetes Verbot aussprechen, Hunde bestimmter Rassentypen oder Grössen zu halten.

Quelle: Amt für Veterinärwesen Kanton Bern, «Hundegesetz Kanton Bern»Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Einordnung in einfachen Worten

Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Häufige Fragen

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Bern: Gibt es eine Liste gefährlicher Hunderassen?

Nein. Der Kanton Bern führt in seinem Hundegesetz ausdrücklich keine Rassenliste. Es gibt also keine Rassen, die verboten oder generell bewilligungspflichtig wären, und auch keinen rassebezogenen Maulkorbzwang – einen Maulkorb braucht ein Hund nur, wenn er bissig ist oder das Veterinäramt es anordnet. Beurteilt wird immer der einzelne Hund, nicht seine Rasse. Im Einzelfall kann das Amt für Veterinärwesen allerdings ein befristetes oder unbefristetes Verbot aussprechen, Hunde bestimmter Rassentypen oder Grössen zu halten.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Bern: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Amt für Veterinärwesen Kanton Bern, «Hundegesetz Kanton Bern»» (https://www.weu.be.ch/de/start/themen/veterinaerwesen/hunde-im-kanton-bern/hundegesetz-kanton-bern.html). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Bern: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Listenhunde und Rasseregeln: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Bern?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Bern: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Bern» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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