Alle Hunderegeln im Kanton Basel-Landschaft Kantons-Wegweiser · BL

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Landschaft

Was gilt bei Listenhunden und Rasseregeln im Kanton Basel-Landschaft? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Ja. Als potenziell gefährlich gelten: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro – dazu Kreuzungen mit diesen Rassen und Hunde, die diesen in der äusseren Gestalt ähnlich sind. Ebenfalls dazu zählen andere Hunde, die wegen ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind. Für das Halten braucht es eine Bewilligung, und zwar vor der geplanten Anschaffung. Im Zweifelsfall entscheidet die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt. In einem Haushalt mit einem potenziell gefährlichen Hund dürfen keine weiteren Hunde gehalten werden, die älter als 16 Wochen sind.

Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde (SGS 342.12), § 1Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Einordnung in einfachen Worten

Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Häufige Fragen

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Landschaft: Gibt es eine Liste gefährlicher Hunderassen?

Ja. Als potenziell gefährlich gelten: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro – dazu Kreuzungen mit diesen Rassen und Hunde, die diesen in der äusseren Gestalt ähnlich sind. Ebenfalls dazu zählen andere Hunde, die wegen ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind. Für das Halten braucht es eine Bewilligung, und zwar vor der geplanten Anschaffung. Im Zweifelsfall entscheidet die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt. In einem Haushalt mit einem potenziell gefährlichen Hund dürfen keine weiteren Hunde gehalten werden, die älter als 16 Wochen sind.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Landschaft: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Basel-Landschaft, Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde (SGS 342.12), § 1» (https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/342.12). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Landschaft: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Listenhunde und Rasseregeln: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Basel-Landschaft?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Landschaft: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Basel-Landschaft» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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