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Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Wallis

Was gilt bei Listenhunden und Rasseregeln im Kanton Wallis? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Das Wallis verbietet die Haltung von 12 Hunderassen und deren Kreuzungen – seit 2005: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Tosa, Rottweiler, Mastiff, Neapolitanischer Mastiff und Spanischer Mastiff. Der American Bully steht nicht als eigene Rasse auf dieser Liste, ist als Kreuzung zweier verbotener Rassen aber ebenfalls verboten. Ausnahme- oder Sonderbewilligungen werden keine erteilt. Erlaubt ist einzig ein Aufenthalt von höchstens 30 Tagen pro Jahr (Ferien) – dann gilt ausserhalb des privaten Bereichs Leinenpflicht und zusätzlich Maulkorb oder ein angepasster Zahnschutz. Verstösse werden verfolgt, bis hin zur Beschlagnahmung des Tieres.

Quelle: Kanton Wallis, Kantonales Veterinäramt – Öffentliche SicherheitStand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Einordnung in einfachen Worten

Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Häufige Fragen

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Wallis: Was gilt?

Das Wallis verbietet die Haltung von 12 Hunderassen und deren Kreuzungen – seit 2005: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Tosa, Rottweiler, Mastiff, Neapolitanischer Mastiff und Spanischer Mastiff. Der American Bully steht nicht als eigene Rasse auf dieser Liste, ist als Kreuzung zweier verbotener Rassen aber ebenfalls verboten. Ausnahme- oder Sonderbewilligungen werden keine erteilt. Erlaubt ist einzig ein Aufenthalt von höchstens 30 Tagen pro Jahr (Ferien) – dann gilt ausserhalb des privaten Bereichs Leinenpflicht und zusätzlich Maulkorb oder ein angepasster Zahnschutz. Verstösse werden verfolgt, bis hin zur Beschlagnahmung des Tieres.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Wallis: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Wallis, Kantonales Veterinäramt – Öffentliche Sicherheit» (https://www.vs.ch/de/web/scav/veterinaerwesen/oeffentliche-sicherheit). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Wallis: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Listenhunde und Rasseregeln: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Wallis?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Wallis: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Wallis» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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