Alle Hunderegeln im Kanton Waadt Kantons-Wegweiser · VD

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Waadt

Was gilt bei Listenhunden und Rasseregeln im Kanton Waadt? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Als potenziell gefährlich gelten drei Rassen: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler – dazu Hunde, bei denen ein Elternteil einer dieser Rassen angehört. Für die Haltung brauchst du eine Bewilligung des Kantons; die Gebühr dafür beträgt CHF 800. Voraussetzungen sind unter anderem Volljährigkeit, Haftpflichtversicherung, Strafregisterauszug und ein bestandener Wesenstest (TCOM) ab dem Alter von zwölf Monaten. Danach musst du mit dem Hund 72 Stunden Erziehungskurs absolvieren, verteilt auf höchstens zwei Jahre; der Kurs muss innert 45 Tagen nach dem Wesenstest beginnen. Zucht und Import zu Handelszwecken sind verboten.

Quelle: Kanton Waadt, Règlement d'application de la loi sur la police des chiens (RLPolC), Art. 2, 9, 11 und 27Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Einordnung in einfachen Worten

Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Häufige Fragen

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Waadt: Was gilt?

Als potenziell gefährlich gelten drei Rassen: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler – dazu Hunde, bei denen ein Elternteil einer dieser Rassen angehört. Für die Haltung brauchst du eine Bewilligung des Kantons; die Gebühr dafür beträgt CHF 800. Voraussetzungen sind unter anderem Volljährigkeit, Haftpflichtversicherung, Strafregisterauszug und ein bestandener Wesenstest (TCOM) ab dem Alter von zwölf Monaten. Danach musst du mit dem Hund 72 Stunden Erziehungskurs absolvieren, verteilt auf höchstens zwei Jahre; der Kurs muss innert 45 Tagen nach dem Wesenstest beginnen. Zucht und Import zu Handelszwecken sind verboten.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Waadt: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Waadt, Règlement d'application de la loi sur la police des chiens (RLPolC), Art. 2, 9, 11 und 27» (https://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/rag/2014/dte/R%C3%A8glement_police_des_chiens_1123625.pdf). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Waadt: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Listenhunde und Rasseregeln: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Waadt?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Waadt: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Waadt» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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