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Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Genf

Was gilt bei Listenhunden und Rasseregeln im Kanton Genf? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Genf führt eine Liste von 15 Rassen: Am'staff, Boerbull, Cane corso, Dogo Argentino, Fila brasileiro, Mastiff, Mastín español, Mastino napoletano, Pitbull, Presa canario, Rottweiler, Tosa, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff und Thai Ridgeback. Nach dem Genfer Hundegesetz (LChiens, M 3 45) ist es verboten, einen solchen Hund neu anzuschaffen. Für bereits gehaltene gelistete Hunde gelten strenge Auflagen: Leine und Maulkorb, sobald sie das Zuhause verlassen, Kastration beziehungsweise Sterilisation und ein jährlich neu zu bestehender Wesenstest. Auf Angriff abgerichtete Hunde sind im ganzen Kanton verboten.

Quelle: Kanton Genf, Règlement d'application de la loi sur les chiens (RChiens, M 3 45.01), Art. 17 Abs. 2 (Rasseliste); Auflagen nach LChiens Art. 23–25Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Einordnung in einfachen Worten

Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Häufige Fragen

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Genf: Was gilt?

Genf führt eine Liste von 15 Rassen: Am'staff, Boerbull, Cane corso, Dogo Argentino, Fila brasileiro, Mastiff, Mastín español, Mastino napoletano, Pitbull, Presa canario, Rottweiler, Tosa, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff und Thai Ridgeback. Nach dem Genfer Hundegesetz (LChiens, M 3 45) ist es verboten, einen solchen Hund neu anzuschaffen. Für bereits gehaltene gelistete Hunde gelten strenge Auflagen: Leine und Maulkorb, sobald sie das Zuhause verlassen, Kastration beziehungsweise Sterilisation und ein jährlich neu zu bestehender Wesenstest. Auf Angriff abgerichtete Hunde sind im ganzen Kanton verboten.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Genf: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Genf, Règlement d'application de la loi sur les chiens (RChiens, M 3 45.01), Art. 17 Abs. 2 (Rasseliste); Auflagen nach LChiens Art. 23–25» (https://silgeneve.ch/legis/data/rsg_m3_45p01.htm). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Genf: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Listenhunde und Rasseregeln: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Genf?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.

Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Genf: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Genf» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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