Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Stadt
Was gilt bei Listenhunden und Rasseregeln im Kanton Basel-Stadt? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Rasseregeln
Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?
Ja, Basel-Stadt kennt eine Liste bewilligungspflichtiger Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier (inklusive Miniatur Bullterrier), Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pitbull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Für das Halten – und schon für das mehr als einmalige Ausführen – braucht es vorher eine Bewilligung des Veterinäramts. Voraussetzungen sind unter anderem: mindestens 18 Jahre alt, bereits Erfahrung mit einem eigenen Hund, sauberer Strafregisterauszug, Haftpflichtversicherung über mindestens 3 Millionen Franken und ein Herkunftsnachweis. Wichtig: Als Ersthund wird ein solcher Hund nicht bewilligt. Neben einem bewilligungspflichtigen Hund darf kein weiterer Hund im selben Haushalt gehalten werden.
Quelle: Kanton Basel-Stadt, «Bewilligungspflichtige Hunderassen»Stand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?
Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?
Einordnung in einfachen Worten
Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.
Häufige Fragen
Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Stadt: Gibt es eine Liste gefährlicher Hunderassen?
Ja, Basel-Stadt kennt eine Liste bewilligungspflichtiger Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier (inklusive Miniatur Bullterrier), Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pitbull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Für das Halten – und schon für das mehr als einmalige Ausführen – braucht es vorher eine Bewilligung des Veterinäramts. Voraussetzungen sind unter anderem: mindestens 18 Jahre alt, bereits Erfahrung mit einem eigenen Hund, sauberer Strafregisterauszug, Haftpflichtversicherung über mindestens 3 Millionen Franken und ein Herkunftsnachweis. Wichtig: Als Ersthund wird ein solcher Hund nicht bewilligt. Neben einem bewilligungspflichtigen Hund darf kein weiterer Hund im selben Haushalt gehalten werden.
Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Stadt: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Kanton Basel-Stadt, «Bewilligungspflichtige Hunderassen»» (https://www.bs.ch/themen/umwelt-und-bauen/tiere-und-pflanzen/hunde/bewilligungspflichtige-hunderassen). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Stadt: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Listenhunde und Rasseregeln: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Basel-Stadt?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Einige Kantone regeln bestimmte Rassen oder Hundetypen besonders, zum Beispiel mit einer Bewilligung oder einem Verbot.
Listenhunde und Rasseregeln im Kanton Basel-Stadt: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Basel-Stadt» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
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