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Hundesteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Oktober 2026.

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

In Appenzell Ausserrhoden ist die Hundesteuer Sache des Kantons, nicht deiner Gemeinde: Der Kanton erhebt sie, zuständige kantonale Stelle ist das Veterinäramt. Steuerpflichtig bist du als Halterin oder Halter für jeden mehr als drei Monate alten Hund, der im Kanton gehalten wird. Die Hundesteuer beträgt CHF 120 pro Kalenderjahr (einfache Steuer); wird ein Hund nicht während eines ganzen Kalenderjahres gehalten, ist sie anteilsmässig geschuldet. Für jeden weiteren Hund derselben Halterin oder desselben Halters gilt die doppelte Steuer, also CHF 240. Steuerbeträge unter CHF 10 werden weder erhoben noch zurückerstattet. Befreit sind Hunde, die in der Steuerperiode nachweislich als Nutzhunde im Einsatz stehen: Such- und Rettungshunde von REDOG, Lawinen- und Geländesuchhunde der Alpinen Rettung Schweiz, Assistenzhunde, Schweisshunde, Diensthunde der Armee, des Grenzwachtkorps oder der Polizei sowie Herdenschutzhunde. Ausserdem wird keine Steuer erhoben für Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde, und für Hunde in Tierheimen, die neu platziert werden sollen.

Quelle: Kanton Appenzell Ausserrhoden, Hundeverordnung (bGS 525.11), Art. 10 und 11, und Hundegesetz (bGS 525.1), Art. 3, 19 und 20Stand: Oktober 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Häufige Fragen

Hundesteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Was gilt?

In Appenzell Ausserrhoden ist die Hundesteuer Sache des Kantons, nicht deiner Gemeinde: Der Kanton erhebt sie, zuständige kantonale Stelle ist das Veterinäramt. Steuerpflichtig bist du als Halterin oder Halter für jeden mehr als drei Monate alten Hund, der im Kanton gehalten wird. Die Hundesteuer beträgt CHF 120 pro Kalenderjahr (einfache Steuer); wird ein Hund nicht während eines ganzen Kalenderjahres gehalten, ist sie anteilsmässig geschuldet. Für jeden weiteren Hund derselben Halterin oder desselben Halters gilt die doppelte Steuer, also CHF 240. Steuerbeträge unter CHF 10 werden weder erhoben noch zurückerstattet. Befreit sind Hunde, die in der Steuerperiode nachweislich als Nutzhunde im Einsatz stehen: Such- und Rettungshunde von REDOG, Lawinen- und Geländesuchhunde der Alpinen Rettung Schweiz, Assistenzhunde, Schweisshunde, Diensthunde der Armee, des Grenzwachtkorps oder der Polizei sowie Herdenschutzhunde. Ausserdem wird keine Steuer erhoben für Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde, und für Hunde in Tierheimen, die neu platziert werden sollen.

Hundesteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Appenzell Ausserrhoden, Hundeverordnung (bGS 525.11), Art. 10 und 11, und Hundegesetz (bGS 525.1), Art. 3, 19 und 20» (https://ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/525.11). Der Stand der Angabe ist Oktober 2026.

Hundesteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Hundesteuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Appenzell Ausserrhoden» stehen auch: Leinenpflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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