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Hundesteuer im Kanton Glarus

Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Glarus? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Glarus erhebt eine kantonale Hundetaxe von CHF 55 pro Hund und Jahr, ab dem sechsten Lebensmonat. Dazu kommt ein Zuschlag der Gemeinde, den diese selbst festlegt; nach dem kantonalen Tierschutz- und Tierseuchengesetz darf er höchstens das Dreifache der kantonalen Taxe betragen, also bis CHF 165. Zusammen sind damit bis zu CHF 220 pro Jahr möglich – wie viel es bei dir ist, sagt dir deine Gemeinde. Eingezogen wird alles vom Einwohneramt. Befreit sind unter anderem Blindenführhunde, regelmässig eingesetzte Therapiehunde, Diensthunde der Polizei, Lawinen-, Katastrophen- und Flächensuchhunde sowie ausgebildete Herdenschutzhunde.

Quelle: Kanton Glarus, Veterinärverordnung (Art. 31 und 33)Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Häufige Fragen

Hundesteuer im Kanton Glarus: Was gilt?

Glarus erhebt eine kantonale Hundetaxe von CHF 55 pro Hund und Jahr, ab dem sechsten Lebensmonat. Dazu kommt ein Zuschlag der Gemeinde, den diese selbst festlegt; nach dem kantonalen Tierschutz- und Tierseuchengesetz darf er höchstens das Dreifache der kantonalen Taxe betragen, also bis CHF 165. Zusammen sind damit bis zu CHF 220 pro Jahr möglich – wie viel es bei dir ist, sagt dir deine Gemeinde. Eingezogen wird alles vom Einwohneramt. Befreit sind unter anderem Blindenführhunde, regelmässig eingesetzte Therapiehunde, Diensthunde der Polizei, Lawinen-, Katastrophen- und Flächensuchhunde sowie ausgebildete Herdenschutzhunde.

Hundesteuer im Kanton Glarus: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Glarus, Veterinärverordnung (Art. 31 und 33)» (https://gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/IX%20D%2F633%2F2). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Hundesteuer im Kanton Glarus: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Glarus?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Hundesteuer im Kanton Glarus: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Glarus» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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