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Hundesteuer im Kanton Solothurn

Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Solothurn? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Solothurn erhebt die Hundesteuer zweistufig. Der Kanton verlangt 35 Franken pro Hund. Dazu kommt die Steuer der Einwohnergemeinde, die zwischen 50 und maximal 200 Franken pro Hund liegt – wie hoch genau, legt deine Wohngemeinde fest. Zusammen sind das also 85 bis 235 Franken pro Jahr. Frag für den genauen Betrag bei deiner Gemeinde nach; sie zieht beide Teile ein. Die Steuer wird pro Kalenderjahr geschuldet, Stichtag ist der 1. April. Befreit sind Hunde unter 3 Monaten, Diensthunde von Armee, Polizei und Grenzwachtkorps, Assistenzhunde sowie Hunde, für die die Abgabe im selben Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton bezahlt wurde.

Quelle: Kanton Solothurn, Hundegesetz (BGS 614.71), §§ 11–14Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Häufige Fragen

Hundesteuer im Kanton Solothurn: Was gilt?

Solothurn erhebt die Hundesteuer zweistufig. Der Kanton verlangt 35 Franken pro Hund. Dazu kommt die Steuer der Einwohnergemeinde, die zwischen 50 und maximal 200 Franken pro Hund liegt – wie hoch genau, legt deine Wohngemeinde fest. Zusammen sind das also 85 bis 235 Franken pro Jahr. Frag für den genauen Betrag bei deiner Gemeinde nach; sie zieht beide Teile ein. Die Steuer wird pro Kalenderjahr geschuldet, Stichtag ist der 1. April. Befreit sind Hunde unter 3 Monaten, Diensthunde von Armee, Polizei und Grenzwachtkorps, Assistenzhunde sowie Hunde, für die die Abgabe im selben Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton bezahlt wurde.

Hundesteuer im Kanton Solothurn: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Solothurn, Hundegesetz (BGS 614.71), §§ 11–14» (https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/614.71). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Hundesteuer im Kanton Solothurn: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Solothurn?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Hundesteuer im Kanton Solothurn: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Solothurn» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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