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Hundesteuer im Kanton Schwyz

Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Schwyz? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Bezahlt wird an die Wohngemeinde, für jeden Hund ab vier Monaten, jeweils im Januar. Das kantonale Gesetz gibt einen Rahmen vor: 20 Franken pro Jahr für einen Nutzhund (Treibhunde in der Landwirtschaft, Jagdhunde, Herdenschutzhunde) und 50 Franken für einen anderen Hund; für jeden weiteren Hund im Haushalt kommen 100 Franken dazu. Die Stimmberechtigten einer Gemeinde können diese Ansätze erhöhen – auf höchstens 40 Franken für Nutzhunde und höchstens 100 Franken für andere Hunde. Je nach Gemeinde zahlst du also 20–40 Franken (Nutzhund) bzw. 50–100 Franken (anderer Hund); frag deine Wohngemeinde nach dem geltenden Ansatz. Befreit sind ausgebildete Armee-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Schweiss-, Blinden- und Assistenzhunde.

Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden §§ 5–8 (SRSZ 546.100), Kanton SchwyzStand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Häufige Fragen

Hundesteuer im Kanton Schwyz: Was gilt?

Bezahlt wird an die Wohngemeinde, für jeden Hund ab vier Monaten, jeweils im Januar. Das kantonale Gesetz gibt einen Rahmen vor: 20 Franken pro Jahr für einen Nutzhund (Treibhunde in der Landwirtschaft, Jagdhunde, Herdenschutzhunde) und 50 Franken für einen anderen Hund; für jeden weiteren Hund im Haushalt kommen 100 Franken dazu. Die Stimmberechtigten einer Gemeinde können diese Ansätze erhöhen – auf höchstens 40 Franken für Nutzhunde und höchstens 100 Franken für andere Hunde. Je nach Gemeinde zahlst du also 20–40 Franken (Nutzhund) bzw. 50–100 Franken (anderer Hund); frag deine Wohngemeinde nach dem geltenden Ansatz. Befreit sind ausgebildete Armee-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Schweiss-, Blinden- und Assistenzhunde.

Hundesteuer im Kanton Schwyz: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Gesetz über das Halten von Hunden §§ 5–8 (SRSZ 546.100), Kanton Schwyz» (https://www.sz.ch/public/upload/assets/3802/546_100.pdf). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Hundesteuer im Kanton Schwyz: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Schwyz?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Hundesteuer im Kanton Schwyz: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Schwyz» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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