Hundesteuer im Kanton Genf
Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Genf? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Die kantonale Hundesteuer beträgt CHF 50 für den ersten Hund, CHF 70 für den zweiten und CHF 100 für den dritten und jeden weiteren. Dazu kommt der Gemeindezuschlag («centimes additionnels»), den jede Gemeinde selbst festlegt – der Gesamtbetrag hängt also von deiner Wohngemeinde ab. Obendrauf kommen zwei feste Beiträge pro Hund: CHF 4 für den Tierseuchenfonds und CHF 1 für die Versicherung gegen Schäden durch streunende Hunde.
Quelle: Kanton Genf – Hundesteuer berechnen und bezahlenStand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?
Einordnung in einfachen Worten
Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Häufige Fragen
Hundesteuer im Kanton Genf: Was gilt?
Die kantonale Hundesteuer beträgt CHF 50 für den ersten Hund, CHF 70 für den zweiten und CHF 100 für den dritten und jeden weiteren. Dazu kommt der Gemeindezuschlag («centimes additionnels»), den jede Gemeinde selbst festlegt – der Gesamtbetrag hängt also von deiner Wohngemeinde ab. Obendrauf kommen zwei feste Beiträge pro Hund: CHF 4 für den Tierseuchenfonds und CHF 1 für die Versicherung gegen Schäden durch streunende Hunde.
Hundesteuer im Kanton Genf: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Kanton Genf – Hundesteuer berechnen und bezahlen» (https://www.ge.ch/impot-chiens/calculer-payer-impot-chiens). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Hundesteuer im Kanton Genf: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Genf?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Hundesteuer im Kanton Genf: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Genf» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
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