Hundesteuer im Kanton Bern
Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Bern? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Die Hundetaxe ist im Kanton Bern reine Gemeindesache – und zwar noch ausgeprägter als anderswo: Die Gemeinden «können» eine Hundetaxe erheben und regeln selbst, ob und in welcher Höhe sie das tun. Der Kanton gibt keinen Betrag und keinen Rahmen vor. Frag deshalb unbedingt bei deiner Wohngemeinde nach, was bei dir gilt. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde, sobald der Hund älter als 6 Monate ist. Keine Hundetaxe wird erhoben für Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, für Hunde, die vorübergehend zur Neuplatzierung in einem Tierheim sind, sowie für Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundetaxe bezahlt wurde.
Quelle: Kanton Bern, Hundegesetz (BSG 916.31), Art. 13Stand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?
Einordnung in einfachen Worten
Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Häufige Fragen
Hundesteuer im Kanton Bern: Was gilt?
Die Hundetaxe ist im Kanton Bern reine Gemeindesache – und zwar noch ausgeprägter als anderswo: Die Gemeinden «können» eine Hundetaxe erheben und regeln selbst, ob und in welcher Höhe sie das tun. Der Kanton gibt keinen Betrag und keinen Rahmen vor. Frag deshalb unbedingt bei deiner Wohngemeinde nach, was bei dir gilt. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde, sobald der Hund älter als 6 Monate ist. Keine Hundetaxe wird erhoben für Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, für Hunde, die vorübergehend zur Neuplatzierung in einem Tierheim sind, sowie für Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundetaxe bezahlt wurde.
Hundesteuer im Kanton Bern: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Kanton Bern, Hundegesetz (BSG 916.31), Art. 13» (https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Hundesteuer im Kanton Bern: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Bern?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Hundesteuer im Kanton Bern: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Bern» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
Passende Wissensbeiträge
Hilfe in Städten des Kantons Bern
Warnungen aus deiner Gegend im Kanton Bern
Mit einem kostenlosen DOGSY-Konto legst du fest, für welche Gegend du benachrichtigt wirst, wenn dort jemand einen Giftköder oder einen vermissten Hund meldet.
Hundesteuer in anderen Kantonen
Weiter mit DOGSY
Hunderegeln sind nur der Anfang: Im Wissens-Bereich findest du Beiträge zu Erziehung, Gesundheit und Alltag mit Hund – und in der DOGSY-App Dogsyaner aus deiner Region.