Hundesteuer im Kanton Aargau
Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Aargau? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Im Aargau ist die Hundetaxe ausnahmsweise kantonal einheitlich festgelegt – sie ist also nicht von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Sie beträgt CHF 120 pro Jahr und Hund und wird von der Wohnsitzgemeinde im Monat Mai erhoben, Stichtag ist der 30. April. Davon gehen CHF 20 an den Kanton, der Rest bleibt bei der Gemeinde. Taxpflichtig ist jeder Hund, der älter als 3 Monate ist. Befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Assistenzhunde, Lawinenhunde der Alpinen Rettung Schweiz, zertifizierte Katastrophen- und Flächensuchhunde, Diensthunde von Armee, Polizei und BAZG sowie offizielle Herdenschutzhunde. Für die Befreiung musst du die entsprechenden Nachweise bei der Gemeinde einreichen.
Quelle: Kanton Aargau, Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411), §§ 21–23Stand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?
Einordnung in einfachen Worten
Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Häufige Fragen
Hundesteuer im Kanton Aargau: Was gilt?
Im Aargau ist die Hundetaxe ausnahmsweise kantonal einheitlich festgelegt – sie ist also nicht von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Sie beträgt CHF 120 pro Jahr und Hund und wird von der Wohnsitzgemeinde im Monat Mai erhoben, Stichtag ist der 30. April. Davon gehen CHF 20 an den Kanton, der Rest bleibt bei der Gemeinde. Taxpflichtig ist jeder Hund, der älter als 3 Monate ist. Befreit sind unter anderem Blindenführhunde, Assistenzhunde, Lawinenhunde der Alpinen Rettung Schweiz, zertifizierte Katastrophen- und Flächensuchhunde, Diensthunde von Armee, Polizei und BAZG sowie offizielle Herdenschutzhunde. Für die Befreiung musst du die entsprechenden Nachweise bei der Gemeinde einreichen.
Hundesteuer im Kanton Aargau: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Kanton Aargau, Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411), §§ 21–23» (https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/393.411). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Hundesteuer im Kanton Aargau: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Aargau?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Hundesteuer im Kanton Aargau: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Aargau» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
Passende Wissensbeiträge
Hilfe in Städten des Kantons Aargau
Warnungen aus deiner Gegend im Kanton Aargau
Mit einem kostenlosen DOGSY-Konto legst du fest, für welche Gegend du benachrichtigt wirst, wenn dort jemand einen Giftköder oder einen vermissten Hund meldet.
Hundesteuer in anderen Kantonen
Weiter mit DOGSY
Hunderegeln sind nur der Anfang: Im Wissens-Bereich findest du Beiträge zu Erziehung, Gesundheit und Alltag mit Hund – und in der DOGSY-App Dogsyaner aus deiner Region.