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Hundesteuer im Kanton Basel-Stadt

Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Basel-Stadt? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Die Hundesteuer ist hier kantonal geregelt und wird vom Veterinäramt erhoben – nicht von der Gemeinde. Steuerpflichtig sind Hunde ab 3 Monaten. Die Steuer beträgt pro Jahr CHF 160 in der Stadt Basel, CHF 150 in Riehen und CHF 120 in Bettingen. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt gilt der doppelte Satz – in der Stadt Basel also CHF 320 pro zusätzlichem Hund. Wer Ergänzungsleistungen bezieht oder regelmässig Sozialhilfe erhält, bekommt 70 % Reduktion, allerdings nur auf den ersten Hund. AHV oder IV allein geben keine Reduktion.

Quelle: Veterinäramt Basel-Stadt, Merkblatt Hundesteuer 2025/26Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Häufige Fragen

Hundesteuer im Kanton Basel-Stadt: Was gilt?

Die Hundesteuer ist hier kantonal geregelt und wird vom Veterinäramt erhoben – nicht von der Gemeinde. Steuerpflichtig sind Hunde ab 3 Monaten. Die Steuer beträgt pro Jahr CHF 160 in der Stadt Basel, CHF 150 in Riehen und CHF 120 in Bettingen. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt gilt der doppelte Satz – in der Stadt Basel also CHF 320 pro zusätzlichem Hund. Wer Ergänzungsleistungen bezieht oder regelmässig Sozialhilfe erhält, bekommt 70 % Reduktion, allerdings nur auf den ersten Hund. AHV oder IV allein geben keine Reduktion.

Hundesteuer im Kanton Basel-Stadt: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Veterinäramt Basel-Stadt, Merkblatt Hundesteuer 2025/26» (https://media.bs.ch/original_file/ac1f7f9b83f6324a49175eabea2da48525a188c7/merkblatt-hundesteuer-2025-26-0.pdf). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Hundesteuer im Kanton Basel-Stadt: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Basel-Stadt?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Hundesteuer im Kanton Basel-Stadt: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Basel-Stadt» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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