Hundesteuer im Kanton Luzern
Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Luzern? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Anders als in vielen Kantonen legt in Luzern das kantonale Gesetz den Betrag fest: 120 Franken pro Jahr und Hund, ab einem Alter von sechs Monaten. Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben sind es 40 Franken. Bezahlt wird an die Einwohnergemeinde, in der der Hund gehalten wird, jeweils bis Ende Juni. Wird ein Hund erst nach dem 30. Juni sechs Monate alt, ist nur die halbe Jahressteuer fällig. Die Gemeinde kann die Steuer auf die Hälfte senken, wenn der Hund ein einsam gelegenes Gebäude bewacht, und sie in Härtefällen ganz oder teilweise erlassen. Befreit sind unter anderem Dienst-, Militär-, Lawinen- und Assistenzhunde.
Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden §§ 5–10 (SRL 848), Kanton LuzernStand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?
Einordnung in einfachen Worten
Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Häufige Fragen
Hundesteuer im Kanton Luzern: Was gilt?
Anders als in vielen Kantonen legt in Luzern das kantonale Gesetz den Betrag fest: 120 Franken pro Jahr und Hund, ab einem Alter von sechs Monaten. Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben sind es 40 Franken. Bezahlt wird an die Einwohnergemeinde, in der der Hund gehalten wird, jeweils bis Ende Juni. Wird ein Hund erst nach dem 30. Juni sechs Monate alt, ist nur die halbe Jahressteuer fällig. Die Gemeinde kann die Steuer auf die Hälfte senken, wenn der Hund ein einsam gelegenes Gebäude bewacht, und sie in Härtefällen ganz oder teilweise erlassen. Befreit sind unter anderem Dienst-, Militär-, Lawinen- und Assistenzhunde.
Hundesteuer im Kanton Luzern: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Gesetz über das Halten von Hunden §§ 5–10 (SRL 848), Kanton Luzern» (https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/848). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Hundesteuer im Kanton Luzern: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Luzern?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Hundesteuer im Kanton Luzern: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Luzern» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
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