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Hundesteuer im Kanton Tessin

Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Tessin? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Die Hundesteuer zahlst du an deine Wohnsitzgemeinde, für Hunde, die älter als drei Monate sind. Der Kanton gibt den Rahmen vor: mindestens CHF 75 und höchstens CHF 125 pro Jahr. Den genauen Betrag legt deine Gemeinde in einer Verordnung fest – frag dort nach. Vom Ertrag gehen CHF 25 an den Fonds für Tierhilfe und CHF 40 an den Kanton; der Rest, zwischen CHF 10 und CHF 60, bleibt bei der Gemeinde.

Quelle: Kanton Tessin, Legge sui cani (LCani, Art. 4 und 4a)Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Häufige Fragen

Hundesteuer im Kanton Tessin: Was gilt?

Die Hundesteuer zahlst du an deine Wohnsitzgemeinde, für Hunde, die älter als drei Monate sind. Der Kanton gibt den Rahmen vor: mindestens CHF 75 und höchstens CHF 125 pro Jahr. Den genauen Betrag legt deine Gemeinde in einer Verordnung fest – frag dort nach. Vom Ertrag gehen CHF 25 an den Fonds für Tierhilfe und CHF 40 an den Kanton; der Rest, zwischen CHF 10 und CHF 60, bleibt bei der Gemeinde.

Hundesteuer im Kanton Tessin: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Tessin, Legge sui cani (LCani, Art. 4 und 4a)» (https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/legge/num/479). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Hundesteuer im Kanton Tessin: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Tessin?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Hundesteuer im Kanton Tessin: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Tessin» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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