Hundesteuer im Kanton Freiburg
Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Freiburg? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Die kantonale Hundesteuer beträgt CHF 100 pro Hund und Jahr, dazu kommen CHF 5 für den Verwaltungsaufwand und den Beitrag an die kollektive Haftpflichtversicherung. Eingezogen wird sie von den Oberamtmannschaften (Präfekturen). Je nach Wohngemeinde kommt zusätzlich eine Gemeindesteuer dazu, deren Höhe die Gemeinde festlegt – frag dort nach dem genauen Betrag. Für Assistenzhunde gibt es Befreiungen.
Quelle: Kanton Freiburg, SAAV – Hundesteuer (Art. 47 LDCh, Art. 33 RDCh)Stand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?
Einordnung in einfachen Worten
Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Häufige Fragen
Hundesteuer im Kanton Freiburg: Was gilt?
Die kantonale Hundesteuer beträgt CHF 100 pro Hund und Jahr, dazu kommen CHF 5 für den Verwaltungsaufwand und den Beitrag an die kollektive Haftpflichtversicherung. Eingezogen wird sie von den Oberamtmannschaften (Präfekturen). Je nach Wohngemeinde kommt zusätzlich eine Gemeindesteuer dazu, deren Höhe die Gemeinde festlegt – frag dort nach dem genauen Betrag. Für Assistenzhunde gibt es Befreiungen.
Hundesteuer im Kanton Freiburg: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Kanton Freiburg, SAAV – Hundesteuer (Art. 47 LDCh, Art. 33 RDCh)» (https://www.fr.ch/diaf/saav/impot-sur-les-chiens). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Hundesteuer im Kanton Freiburg: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Freiburg?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.
Hundesteuer im Kanton Freiburg: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Freiburg» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
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