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Hundesteuer im Kanton Basel-Landschaft

Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Basel-Landschaft? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Das ist reine Gemeindesache. Das kantonale Hundegesetz sagt nur: «Die Gemeinden können für die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde Gebühren erheben.» Der Kanton gibt weder einen einheitlichen Betrag noch eine Ober- oder Untergrenze vor – jede Gemeinde entscheidet selbst, ob und wie viel sie verlangt. Frag deshalb unbedingt bei deiner Wohngemeinde nach. Keine Gebühren erhoben werden dürfen unter anderem für Dienst- und Blindenführhunde, für ausgebildete Rettungs- und Katastrophenhunde sowie für geprüfte Schweisshunde im Einsatz. Separat davon verlangt der Kanton für die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs für einen potenziell gefährlichen Hund eine Gebühr von 250 bis 450 Franken.

Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Hundegesetz (SGS 342), § 8Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Häufige Fragen

Hundesteuer im Kanton Basel-Landschaft: Was gilt?

Das ist reine Gemeindesache. Das kantonale Hundegesetz sagt nur: «Die Gemeinden können für die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde Gebühren erheben.» Der Kanton gibt weder einen einheitlichen Betrag noch eine Ober- oder Untergrenze vor – jede Gemeinde entscheidet selbst, ob und wie viel sie verlangt. Frag deshalb unbedingt bei deiner Wohngemeinde nach. Keine Gebühren erhoben werden dürfen unter anderem für Dienst- und Blindenführhunde, für ausgebildete Rettungs- und Katastrophenhunde sowie für geprüfte Schweisshunde im Einsatz. Separat davon verlangt der Kanton für die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs für einen potenziell gefährlichen Hund eine Gebühr von 250 bis 450 Franken.

Hundesteuer im Kanton Basel-Landschaft: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Basel-Landschaft, Hundegesetz (SGS 342), § 8» (https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/342). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Hundesteuer im Kanton Basel-Landschaft: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Hundesteuer: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Basel-Landschaft?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wer die Hundesteuer erhebt und wie hoch sie ist, steht in der Angabe auf dieser Seite. Grundlage ist das kantonale Recht.

Hundesteuer im Kanton Basel-Landschaft: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Basel-Landschaft» stehen auch: Leinenpflicht, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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